Wie gut ist der Landkreis Mayen-Koblenz im Katastrophenschutz aufgestellt? Diese Frage stellte sich die AfD-Kreistagsfraktion Anfang 2026 vor dem Hintergrund aktueller Krisenlagen. Der mehrtägige Stromausfall in Teilen Berlins sowie die Diskussion über drohende Gasmangellagen im Winter zeigen, dass bürgernahe Notfallvorsorge kein theoretisches Planspiel mehr ist. Gleichzeitig erinnern Ereignisse wie die Ahrflut 2021 daran, wie wichtig eine funktionierende Einsatzstruktur ist – auch und gerade mit Blick auf freiwillige Helfer aus der Bevölkerung, sogenannte Spontanhelfer.
In einer schriftlichen Anfrage vom 2. Februar 2026 wandte sich die AfD-Fraktion an den Landrat mit Fragen zur strategischen Einbindung solcher Spontanhelfer, zu rechtlichen, versicherungsrechtlichen und organisatorischen Aspekten sowie zum Stand der Planungen für sogenannte „Wärmeräume“ – beheizbare öffentliche Rückzugsorte bei längerem Strom- oder Gasausfall. Konkret wollte die Fraktion wissen, ob es dafür im Landkreis zentrale Konzepte, Mindeststandards oder koordinierende Stellen gibt – insbesondere mit Blick auf besonders schutzbedürftige Gruppen.
Die Antwort des Landrats, datiert auf den 27. Februar 2026, enthält klare Aussagen – allerdings auch einige Leerstellen. So stellt die Verwaltung fest, dass Spontanhelfer aufgrund ihrer nicht planbaren Zahl und Einsatzbereitschaft nicht in Einsatzplänen oder Alarmkonzepten des Landkreises berücksichtigt werden. Die Verwaltung sieht hier keine Möglichkeit zur konzeptionellen Vorhaltung, da Planungen auf verlässliche Größen angewiesen seien. Auch eine zentrale Koordinierungsstruktur – etwa in Form von Anlaufstellen oder registrierender Stellen – existiert laut Landrat derzeit nicht. Bei Übungen in den letzten zwei Jahren sei die Einbindung von Spontanhelfern nicht vorgesehen gewesen, da die Szenarien keine entsprechenden Lagen abgebildet hätten.
Dabei sind Spontanhelfer bundesweit als wertvolle Ressource anerkannt – unter anderem durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das entsprechende Handlungsempfehlungen und Praxisleitfäden veröffentlicht hat. Dass im Landkreis Mayen-Koblenz bislang keinerlei vorbereitende Konzepte bestehen – auch nicht in Form von Vorlagen, Szenarien oder generischen Abläufen – scheint vor diesem Hintergrund eine Lücke in der Einsatzplanung zu sein.
Bezüglich Versicherungsschutzes wird immerhin klargestellt, dass Spontanhelfer – sofern sie offiziell eingebunden werden – über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert sind. Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen müssten auch für diese Helfer berücksichtigt werden, so der Landrat. Eine Differenzierung nach Aufgabenfeldern oder Zuständigkeiten im Ernstfall erfolgt jedoch nicht. Die Frage, wie Spontanhelfer z. B. unterwiesen oder dokumentiert werden könnten, bleibt unbeantwortet.
Zur Nutzung digitaler Plattformen oder Koordinationsinstrumente verweist die Verwaltung auf Erfahrungen aus der Corona-Zeit, als Pflegekräfte zeitweise über eine Offline-Plattform des Landkreises registriert wurden. Diese sei jedoch aktuell deaktiviert. Die Frage nach einer übergeordneten, landesweiten Lösung – beispielsweise durch das Land Rheinland-Pfalz – wird mit dem Hinweis abgetreten, dass dazu keine Informationen vorlägen und sich der Landkreis dazu nicht äußern könne.
Auch im zweiten Themenblock, der Versorgung bei längerem Strom- oder Gasausfall, fällt die Bilanz zurückhaltend aus. Zwar gebe es laut Antwort des Landrats generelle Empfehlungen für Wärmeräume, die Umsetzung obliege jedoch ausschließlich den Verbandsgemeinden und Städten. Der Landkreis mache weder Vorgaben zu Standorten, Ausstattung oder Kapazitäten noch zu Energie- und Wärmeversorgung. Entsprechend sei auch unklar, wie viele Notstromaggregate zur Verfügung stünden oder wo Mindestanforderungen erfüllt würden. Die vollständige Delegation der Verantwortung an die Kommunen mag formell zulässig sein – greift jedoch zu kurz. Gerade im Bereich der Koordination, Kommunikation und der Festlegung technischer Mindeststandards wären Impulse auf Kreisebene sinnvoll und durchaus möglich.
Bemerkenswert offen äußert sich der Landrat zur Frage nach schutzbedürftigen Personengruppen: Eine Priorisierung, etwa von Pflegebedürftigen, Familien mit kleinen Kindern oder medizinisch abhängigen Personen, sei nicht vorgesehen. Auch zur Kommunikation mit der Bevölkerung im Falle eines umfassenden Stromausfalls bleibt die Antwort vage: Als mögliche Kanäle werden lediglich die Kreis-Homepage, Pressemitteilungen und Sirenen genannt – ohne nähere Angaben dazu, wie Information unter Bedingungen eingeschränkter Telekommunikation gewährleistet werden soll.
Immerhin teilt der Landrat mit, dass die entsprechenden Planungen „kontinuierlich aktualisiert“ würden und eine Übung für das Jahr 2026 vorgesehen sei. In welcher Form diese Übung stattfinden wird oder ob dabei Lücken aus der Anfrage thematisiert werden, bleibt offen.
Aus der Gesamtschau ergibt sich der Eindruck, dass der Landkreis Mayen-Koblenz derzeit über keine eigenständigen Konzepte zur Einbindung freiwilliger Helfer im Katastrophenfall verfügt und sich bei der Versorgung im Ernstfall stark auf die Eigenverantwortung der Kommunen verlässt. Eine übergreifende Koordinierung, Mindestvorgaben oder gezielte Schutzmaßnahmen für besonders betroffene Gruppen sind derzeit nicht Bestandteil der Planungen. Die AfD-Kreistagsfraktion wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam beobachten und das Thema zu gegebener Zeit erneut im Kreistag aufgreifen.

